Kieferorthopädische Frühbehandlung
Bereits im Milchgebiss können Zahnfehlstellungen vorliegen, bei denen eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll und notwendig ist. Hierbei wird auf die Zahn- und Kieferstellung sowie auf funktionelle Aspekte geachtet.
Es können Fehlstellungen der Kiefer und Zähne vorliegen, die die natürliche Entwicklung der Kiefer in ihrem Wachstum stören. Auch sich negativ auswirkende Angewohnheiten, wie Nuckeln, fehlerhaftes Schlucken oder fehlerhafte Aussprache, können Fehlstellungen verursachen. Es gilt diese Angewohnheiten nachhaltig abzugewöhnen. Hierfür können auch interdisziplinäre Therapieansätze erforderlich sein.
Oft ist auch der Zahndurchbruch gestört und es bedarf Maßnahmen, die den Zahnwechsel unterstützen oder steuern. Ziel der Frühbehandlung ist es, das kindliche Wachstum in physiologische Bahnen zu leiten!
Bereits ab dem 4. Lebensjahr kann eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden. Die Behandlungsdauer ist in der Regel auf 1,5 Jahre begrenzt und wird bei entsprechender Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin in unserer Praxis wird untersucht, ob bei Ihrem Kind Zahn- oder Kieferfehlstellungen sowie Funktionsstörungen vorliegen. Besteht Behandlungsbedarf, wird ein eigens für Ihr Kind durchdachter Behandlungsplan von uns erarbeitet und mit Ihnen und Ihrem Kind ausführlich bei einem separaten Besprechungstermin erläutert.
Jedes Kind braucht eine für sich und seine persönliche Entwicklung individuelle Therapie. Es ist uns wichtig, dass auch unsere kleinen Patienten den Sinn der Therapie verstehen und sich während der Behandlung verstanden und gut aufgehoben fühlen.